Recht & Gesetz

Bewirtungskosten Deutschland 2026: Die 70-%-Regel richtig anwenden

Geschäftsessen mit Kunden sind in Deutschland nur zu 70 % absetzbar - und nur mit korrektem Bewirtungsbeleg. Alles zu Pflichtangaben, der 250-Euro-Grenze und den häufigsten Fehlern 2026, inkl. Rechner.
September 10, 2026
9 min to read
Grosses Bild unter der Überschrift des Blog Posts

Ihr Kunde lädt zum Geschäftsessen ein, die Rechnung landet am Ende bei Ihnen: 185 Euro. Sie schreiben "Geschäftsessen" auf den Beleg und reichen ihn ein – und das Finanzamt streicht bei der nächsten Betriebsprüfung den kompletten Abzug. Nicht wegen der Höhe, sondern weil der Beleg nicht vollständig ausgefüllt war. Bewirtungskosten gehören zu den Ausgaben, bei denen kleine Formfehler grosse Wirkung haben. Dieser Leitfaden zeigt, was 2026 in Deutschland gilt: die 70-%-Regel, die Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg und die Stolperfallen, die den Abzug am häufigsten kosten.

Was zählt als Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten sind Ausgaben für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass – also Essen und Getränke, die Sie für Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten oder Bewerber übernehmen. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).

💡 Wichtige Abgrenzung

Essen Sie allein unterwegs im Restaurant, weil Sie auf Geschäftsreise sind, handelt es sich nicht um Bewirtungskosten, sondern um Verpflegungsmehraufwand (14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei einem vollen Reisetag – ohne Beleg als Pauschale absetzbar). Erst wenn Sie dort einen Kunden einladen, wird daraus eine Bewirtung mit eigenen Regeln.

Für die Abzugsfähigkeit ist entscheidend, wer bewirtet wird:

Bewirtete PersonenAbzugsfähig als Betriebsausgabe
Kunden, Geschäftspartner, externe Dritte70 % der Kosten
Ausschliesslich eigene Mitarbeitende100 % der Kosten
Gemischte Runde (Kunden + Mitarbeitende)70 % auf die Gesamtkosten

Die 70/30-Regel erklärt

Bei geschäftlich veranlasster Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern sind nur 70 % der Nettokosten als Betriebsausgabe abziehbar. Die übrigen 30 % gelten als steuerlich nicht abzugsfähig – unabhängig davon, wie eindeutig geschäftlich das Essen war oder wie sorgfältig der Beleg ausgefüllt wurde. Der Gesetzgeber unterstellt, dass bei jedem Geschäftsessen ein gewisser privater Genuss mitschwingt, und kürzt den Abzug deshalb pauschal.

📊 Rechenbeispiel

Ein Geschäftsessen mit einem Kunden kostet netto 200,00 € zzgl. 19 % USt auf Getränke und 7 % USt auf Speisen. Vereinfacht angenommen: 38,00 € Vorsteuer gesamt, Zahlung per Firmenkarte.

Betriebsausgabe (70 % von 200 €)140,00 €
Nicht abzugsfähiger Anteil (30 %)60,00 €
Vorsteuer (100 % abziehbar)38,00 €

Wichtig: Trinkgeld gehört ebenfalls zu den Bewirtungskosten und unterliegt derselben 70/30-Regel. Da es meist nicht auf der Restaurantrechnung erscheint, muss es handschriftlich auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt werden.

Vorsteuer: 100 % statt 70 %

🧾 Ertragsteuer vs. Umsatzsteuer nicht verwechseln

Die 70/30-Regel gilt nur für die ertragsteuerliche Seite (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer). Bei ordnungsgemässer Rechnung ist die Vorsteuer zu 100 % abziehbar – unabhängig von der 70-%-Begrenzung. Wer versehentlich auch die Vorsteuer nur zu 70 % zieht, verschenkt bares Geld. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug und können nur 70 % des Bruttobetrags als Betriebsausgabe ansetzen.

Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

Der Abzug steht und fällt mit einem vollständig ausgefüllten Bewirtungsbeleg. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den kompletten Abzug streichen – nicht nur anteilig kürzen.

  • Datum der Bewirtung
  • Ort der Bewirtung (Restaurant, Adresse)
  • Alle Teilnehmer mit vollem Namen – auch der eigene, auch bei nur einem Gast
  • Konkreter Anlass – "Projektgespräch Kunde X" statt pauschal "Geschäftsessen"
  • Höhe der Aufwendungen, ggf. inkl. handschriftlich vermerktem Trinkgeld
  • Unterschrift der bewirtenden Person
⚠️ Häufigster Fehler

"Geschäftsessen" oder "Kundentermin" als Anlass ist dem Finanzamt zu unspezifisch. Verlangt wird ein konkreter geschäftlicher Bezug, z. B. "Vertragsverhandlung Projekt Musterfirma" oder "Akquisegespräch neuer Lieferant".

Die 250-Euro-Grenze

Unabhängig vom Rechnungsbetrag ist immer ein vollständig ausgefüllter Bewirtungsbeleg erforderlich. Die 250-Euro-Grenze betrifft ausschliesslich die Anforderungen an die Restaurantrechnung selbst:

BruttobetragAnforderung an die Rechnung
Bis 250 €Vereinfachte Rechnung (Kleinbetragsrechnung) genügt
Über 250 €Maschinell erstellte, vollständige Rechnung mit Namen des bewirtenden Unternehmens nach § 14 UStG zwingend erforderlich

Bewirtungskosten-Rechner

Rechnen Sie direkt aus, wie sich eine Restaurantrechnung steuerlich aufteilt. Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie einheitlich 7 % Mehrwertsteuer (auch beim Verzehr vor Ort), Getränke bleiben bei 19 %.

🧮 Bewirtungskosten-Rechner 2026
Alle Beträge brutto (inkl. MwSt.) eingeben
Bruttobetrag gesamt
Vorsteuer gesamt (100 % abziehbar)
Netto-Bemessungsgrundlage (inkl. Trinkgeld)
Abzugsfähig als Betriebsausgabe (70 %)
Nicht abzugsfähig (30 %)
Steuerlich wirksam gesamt
Vereinfachte Berechnung zur Orientierung, ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei ausschliesslicher Bewirtung eigener Mitarbeitender sind 100 % abzugsfähig, die 70/30-Regel entfällt.

Neu 2026: 7 % MwSt. auf Speisen im Restaurant

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % – unabhängig davon, ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert wird. Die bisherige Unterscheidung zwischen 19 % beim Verzehr im Restaurant und 7 % bei Take-away entfällt damit. Für Getränke bleibt es bei 19 % (Ausnahmen: Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil und Leitungswasser, ebenfalls 7 %).

Für Ihre Bewirtungsbelege bedeutet das: Die Vorsteuer auf den Speisenanteil einer Rechnung ist entsprechend niedriger als früher gewohnt – die Rechnung muss Speisen und Getränke weiterhin getrennt ausweisen, damit Sie die Vorsteuer korrekt aufteilen können. Mehr Details zu den neuen Sätzen finden Sie in unserem separaten Artikel zur MwSt. in der Gastronomie 2026.

Digitale Belege & Aufbewahrung

Seit 2024 erkennt das Finanzamt digitale Belege (Scan oder Foto) vollständig an, sofern die GoBD-Anforderungen erfüllt sind – eine zeitnahe Digitalisierung nach Erhalt reicht aus, das Papieroriginal muss nicht separat aufbewahrt werden, wenn der digitale Prozess ordnungsgemäss dokumentiert ist.

🗄️ Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Bewirtungsbelege unterliegen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde – ein Beleg vom 15. März 2026 muss also bis zum 31. Dezember 2036 aufbewahrt werden. Tipp: Thermobelege verblassen mit der Zeit – erstellen Sie zeitnah eine digitale Kopie zusätzlich zum Original.

Die häufigsten Fehler

🚨 Diese Fehler kosten den kompletten Abzug
  • Teilnehmernamen fehlen – auch bei nur einem Gast müssen beide Namen auf dem Beleg stehen
  • Unspezifischer Anlass wie "Geschäftsessen" statt konkretem Projektbezug
  • Bargeldzahlung ohne vollständigen Bewirtungsbeleg
  • Kassenbon über 250 € statt vollständiger, maschinell erstellter Rechnung
  • Trinkgeld bar gezahlt, aber nicht handschriftlich vermerkt
  • 70 % versehentlich auch auf die Vorsteuer angewendet statt nur auf den Bruttobetrag
  • Bewirtung von Kollegen ohne externen Teilnehmer als Bewirtungskosten verbucht (gehört unter Betriebsveranstaltung)

Sonderfälle

Bewirtung im häuslichen Arbeitszimmer

Bewirtungskosten im häuslichen Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig – auch dann nicht, wenn dort Geschäftspartner zu einem Arbeitsessen eingeladen werden. Die Finanzverwaltung sieht hier die private Sphäre als überwiegend an.

Gemischte Anlässe

Bei Veranstaltungen mit privaten und geschäftlichen Gästen muss der auf die geschäftlichen Gäste entfallende Anteil separat und nachvollziehbar dokumentiert werden, etwa durch getrennte Belege oder eine plausible Pro-Kopf-Aufteilung. Bei Zweifeln schätzt das Finanzamt – meist zulasten des Steuerpflichtigen.

Praxis-Tipp: Je konkreter der dokumentierte Anlass, desto geringer das Risiko einer Kürzung bei der nächsten Betriebsprüfung.

Wie die Spesen App hilft

Bewirtungsbelege sind eine der häufigsten Fehlerquellen in der Spesenabrechnung – meist, weil Teilnehmer oder Anlass im Nachhinein vergessen werden. Mit der Spesen App fotografieren Sie den Beleg direkt am Tisch, ergänzen Teilnehmer und Anlass in wenigen Sekunden per Smartphone, und die App ordnet Bewirtungsbelege automatisch der richtigen Kategorie zu – inklusive der 10-jährigen, revisionssicheren Aufbewahrung.

Häufige Fragen

Sind 100 % der Bewirtungskosten absetzbar, wenn ich selbst nichts esse?

Nein. Das Finanzamt wendet die 70/30-Kürzung pauschal an, unabhängig vom eigenen Verzehr.

Zählt Trinkgeld zu den Bewirtungskosten?

Ja, angemessenes Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und unterliegt ebenfalls der 70/30-Regel. Da es meist nicht auf der Rechnung erscheint, muss es handschriftlich auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt werden. Überhöhte Trinkgelder (über etwa 10 % der Rechnungssumme) können vom Finanzamt gekürzt werden.

Kann ich Bewirtungskosten auch bei einem Verlustjahr absetzen?

Ja, die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten ist unabhängig vom Jahresergebnis des Unternehmens.

Gilt die 70-%-Regel auch für die GmbH?

Ja, für die GmbH gilt grundsätzlich dieselbe 70-%-Regel wie für Einzelunternehmer und Freiberufler, allerdings mit anderen Buchungskonten und zusätzlichen Anforderungen an die Dokumentationspflicht der Geschäftsführung.

Wie lange muss ich Bewirtungsbelege aufbewahren?

Zehn Jahre nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres der Belegausstellung.

Share

Jetzt die Spesen App kennenlernen

Mit der Spesen App wird die Erfassung von Spesen und Reisekosten so einfach wie nie. Belege fotografieren, automatisch erfassen lassen und direkt als Report exportieren – alles in einer App.
Spesen App Kennenlernen
Multiple Screens der Spesen App
Author
Sabine Lüthi

Sabine kümmert sich darum, dass unser Blog zur besten Anlaufstelle für Tipps, Wissen und Updates rund um Spesen und Reisekosten wird.